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Verkauf nach Erbschaft

Darauf kommt es bei der Verpachtung eines geerbten Grundstücks an

Unsere Makler stehen Ihnen auch in schwierigen Situationen umfassend zur Seite

Haben Sie ein Grundstück geerbt und sich entschieden, dieses zu behalten, benötigen Sie es aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht selbst? Dann ist die Vermietung oder die Verpachtung, durch die Sie monatliche Einnahmen erzielen, eine Option für Sie. Ob Sie sich für die Vermietung oder für die Verpachtung entscheiden, hängt unter anderem auch davon an, um welche Art von Grundstück es sich handelt.

Doch Vorsicht: Zwischen Vermietung und Verpachtung gibt es einen grundlegenden Unterschied.

großes Grundstück

Bei der Vermietung wird dem Mieter Ihr Grundstück lediglich zum Gebrauch überlassen. Er zahlt Ihnen dafür eine monatliche Miete. Er hat jedoch nicht das Recht dazu, auf dem Grundstück Obst und Gemüse anzubauen und durch den Verkauf der Anbauprodukte Gewinne zu erzielen.

Bei der Verpachtung hingegen räumen Sie dem Pächter die Möglichkeit zur Fruchterziehung ein. Er kann also beispielsweise Kartoffeln, Mais oder Möhren anbauen, verkaufen und daraus Gewinne erwirtschaften. Der Pächter zahlt Ihnen einen Pachtzins. Die Höhe kann auf verschiedene Arten festgelegt werden. Eine Möglichkeit ist es beispielsweise, dass Sie den Pachtzins abhängig von den Erträgen des Pächters machen.

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Wie viel Miete oder Pacht kann ich für mein Grundstück verlangen?

Wenn Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten, können Sie rein theoretisch frei über die Höhe der Miete oder des Pachtzinses entscheiden. Jedoch sollten Sie beachten, dass sich interessierte Mieter oder Pächter im Vorfeld darüber informieren, wie viel für entsprechende Grundstücke in der Region verlangt wird. Setzen Sie einen viel höheren Preis für Ihr Grundstück an, wird sich der Miet- oder der Pachtinteressent daher womöglich für das Angebot eines anderen Vermieters oder Verpächters entscheiden, der sein Grundstück günstiger anbietet.

Informieren Sie sich also vorab darüber, wie viel für ein entsprechendes Grundstück in Ihrer Region verlangt wird. Bei dem Vergleich bzw. der Preisfestlegung sollten Sie aber nicht nur die Art Ihres Grundstücks näher betrachten, sondern auch noch weitere Faktoren.

  • Lage
  • Zufahrtswege
  • Boden
  • etc.

Bei der Grundstückvermietung oder -verpachtung kommt es neben einer realistischen Mietpreis- oder Pachtzinsfestlegung aber auch darauf an, einen geeigneten Mieter oder Pächter zu finden.

Ein Grundstück wird in der Regel nicht über einige Monate, sondern über Jahre oder sogar Jahrzehnte vermietet. Deshalb ist es gut, wenn Sie vorab sicherstellen, dass Sie sich mit dem künftigen Mieter oder Pächter gut verstehen und herausfinden, ob er sich die monatliche Pacht oder Miete für Ihr Grundstück überhaupt leisten kann.

Als kompetenter Makler prüfen wir die Bonität der möglichen Mieter und Pächter und bringen die richtigen Interessenten mit Ihnen zusammen. So ersparen Sie sich die lästige Suche und können schnell attraktive Einnahmen erzielen. Selbstverständlich kennen wir uns in der Region sehr gut aus und wissen genau, zu welchem Mietpreis oder Pachtzins andere Vermieter oder Verpächter Ihre Grundstücke anbieten und beraten Sie dahingehend kompetent und ehrlich.

Benötigen schnell Hilfe, weil Sie sich jetzt um andere Angelegenheiten kümmern müssen?

Gerade nach dem Verlust eines nahen Angehörigen bleibt meist wenig Zeit zum Trauern. Sie als Erbe müssen sich zunächst um andere Angelegenheiten kümmern und wichtige Entscheidungen treffen: Will ich das Erbe behalten oder soll ich es ausschlagen? Welche Option ist die beste: Verkauf, Vermietung oder Verpachtung? Wie gestalte ich einen rechtssicheren Kauf- oder Mietvertrag? Falls Sie noch keine Antworten auf diese Fragen gefunden haben, beraten wir Sie kompetent und einfühlsam, finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung und verschaffen Ihnen so mehr Zeit für den wichtigen Trauerprozess.

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