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Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt.

Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen.

Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird.

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